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   VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21.KS   

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VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21.KS (https://dejure.org/2022,53627)
VG Kassel, Entscheidung vom 09.06.2022 - 1 L 2040/21.KS (https://dejure.org/2022,53627)
VG Kassel, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - 1 L 2040/21.KS (https://dejure.org/2022,53627)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

    Auszug aus VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Der Anordnungsanspruch des unterlegenen Beförderungsbewerbers, der die Verwirklichung der getroffenen Auswahlentscheidung durch die Beförderung des ausgewählten Mitbewerbers durch eine einstweilige Anordnung zu verhindern sucht, setzt voraus, dass die getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und es jedenfalls möglich erscheint, dass der unterlegene Beförderungsbewerber bei einer rechtsfehlerfreien Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählt würde (st. Rspr. des Hess. VGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 31, und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 19).

    - 1 B 376/20 -, juris Rn. 22).

    Unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume sind unschädlich, soweit sie nicht willkürlich gewählt sind und verlässliche und langfristige Aussagen über die Qualifikation der Bewerber zulassen (vgl. Hess. VGH Beschlüsse vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 37 ff., und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 24 ff.).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen beschränkt sich auch hier demgemäß darauf, ob der Beurteiler gegen (normative oder administrative) Verfahrensregelungen verstoßen, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen seiner Beurteilungsermächtigung verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, n. v., vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 44, und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 28).

    - 1 B 308/21 -, juris Rn. 40 m. w. N., und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 27).

    Dieser Betrag ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Konkurrenteneilverfahren (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20.KS -, juris Rn. 118, und vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris Rn. 42) nochmals um ½ zu reduzieren, da durch die das Eilverfahren zu sichernde Klage im Hauptsacheverfahren allenfalls eine erneute Bescheidung erreicht werden kann.

  • VGH Hessen, 30.03.2022 - 1 B 308/21

    Bestenauslese bei Bewerbung eines vom normalen Dienst freigestellten Beamten

    Auszug aus VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Der Anordnungsanspruch des unterlegenen Beförderungsbewerbers, der die Verwirklichung der getroffenen Auswahlentscheidung durch die Beförderung des ausgewählten Mitbewerbers durch eine einstweilige Anordnung zu verhindern sucht, setzt voraus, dass die getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und es jedenfalls möglich erscheint, dass der unterlegene Beförderungsbewerber bei einer rechtsfehlerfreien Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählt würde (st. Rspr. des Hess. VGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 31, und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 19).

    Der Qualifikationsvergleich anhand der aktuellen dienstlichen Beurteilungen setzt deren Vergleichbarkeit voraus, sodass bei auf unterschiedlichen Beurteilungssystemen oder Beurteilungsrichtlinien beruhenden oder von unterschiedlichen Beurteilern stammenden dienstlichen Beurteilungen gegebenenfalls vor Vornahme des Qualifikationsvergleichs die Kompatibilität der dienstlichen Beurteilungen herzustellen ist (vgl. Hess. VGH Beschlüsse vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 34 f., und vom 25. Februar 2021.

    Unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume sind unschädlich, soweit sie nicht willkürlich gewählt sind und verlässliche und langfristige Aussagen über die Qualifikation der Bewerber zulassen (vgl. Hess. VGH Beschlüsse vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 37 ff., und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 24 ff.).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen beschränkt sich auch hier demgemäß darauf, ob der Beurteiler gegen (normative oder administrative) Verfahrensregelungen verstoßen, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen seiner Beurteilungsermächtigung verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, n. v., vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 44, und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 28).

    - 1 B 308/21 -, juris Rn. 40 m. w. N., und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 27).

    Erst wenn sowohl nach den aktuellen dienstlichen Beurteilungen (erste Ebene) als auch nach der im jeweiligen Einzelfall aufgrund einer Ermessensentscheidung erfolgten Heranziehung bestimmter leistungsbezogener Erkenntnisquellen (zweite Ebene) ein qualifikatorisches Patt verbleibt, darf der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung auf nicht leistungsbezogene Hilfskriterien (dritte Ebene) zurückgreifen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 41 f. m. w. N.).

  • VGH Hessen, 16.01.2019 - 1 B 229/18

    Dienstliche Beurteilung im Justizvollziehungsdienst

    Auszug aus VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Ein Art. 33 Abs. 2 GG genügender Leistungsvergleich erfordert aussagekräftige dienstliche Beurteilungen, was u. a. hinreichend differenzierte dienstliche Beurteilungen voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 14, und vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, juris Rn. 21; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 1 B 229/18 -, juris Rn. 25 m. w. N.).

    Eine Differenzierung mit sieben Notenstufen hält der Hessische Verwaltungsgerichtshof hingegen für ausreichend; dem Differenzierungsgebot werde dadurch hinreichend Rechnung getragen (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2019 - 1 B 229/18 -, juris Rn. 25, und vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, juris Rn. 23).

    Welcher Begründungsaufwand hierfür von Nöten ist, hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab, wobei allerdings regelmäßig der erforderliche Begründungsaufwand mit dem Grad der Notenverdichtung zunimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 15 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 1 B 229/18 -, juris Rn. 25; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 B 759/14 -, juris Rn. 13 ff.).

    - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 1 B 229/18 -, juris Rn. 16).

  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Die mit dem Erstellen dienstlicher Beurteilungen verfolgten Zwecke, eine strikt am Leistungsprinzip orientierte Personalauslese zu ermöglichen, ferner den Interessen des Beamten zu dienen, unter Wahrung des Leistungsgrundsatzes und des Gleichbehandlungsgebotes im Rahmen der dienst- und haushaltsrechtlichen Beförderungsmöglichkeiten angemessen in höhere Ämter aufzusteigen, und schließlich dem Dienstherrn eine unentbehrliche Grundlage für den optimalen Personaleinsatz zu liefern, können nur dann erreicht werden, wenn in Beurteilungen hinreichend differenziert wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, juris Rn. 22; VG Wiesbaden, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 61).

    [...]" (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, juris Rn. 21).

    Eine Differenzierung mit sieben Notenstufen hält der Hessische Verwaltungsgerichtshof hingegen für ausreichend; dem Differenzierungsgebot werde dadurch hinreichend Rechnung getragen (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2019 - 1 B 229/18 -, juris Rn. 25, und vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, juris Rn. 23).

  • VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17

    Erfordernis der Dienstpostenbewertung im Bereich B2 Einzelfall mangelnder

    Auszug aus VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Hinreichend differenzierte Beurteilungen sind insbesondere dann nicht gegeben, wenn die Beurteilungsskala eine ungenügende Zahl von Gesamturteilen vorsieht oder tatsächlich die Notenskala nicht ausreichend ausgeschöpft wird (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 15 ff., und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 24; VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat es im Ergebnis offengelassen, ob eine Beurteilungsskala der Beurteilungsrichtlinien, die lediglich fünf Notenstufen umfasse, als rechtswidrig anzusehen wäre, da sie keine an dem Maßstab der Bestenauslese orientierte Auswahlentscheidung ermögliche (vgl. VG Wiesbaden, Beschlüsse vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 62, und vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).

    Eine Vergabe von lediglich zwei Notenstufen ist unabhängig davon, worauf diese beruht, ungenügend (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. April 1995 - 1 TG 2801/94 -, juris Rn. 9, 16 f.; VG Wiesbaden, Beschlüsse vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 62 f., und vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).

  • VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Auszug aus VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Die mit dem Erstellen dienstlicher Beurteilungen verfolgten Zwecke, eine strikt am Leistungsprinzip orientierte Personalauslese zu ermöglichen, ferner den Interessen des Beamten zu dienen, unter Wahrung des Leistungsgrundsatzes und des Gleichbehandlungsgebotes im Rahmen der dienst- und haushaltsrechtlichen Beförderungsmöglichkeiten angemessen in höhere Ämter aufzusteigen, und schließlich dem Dienstherrn eine unentbehrliche Grundlage für den optimalen Personaleinsatz zu liefern, können nur dann erreicht werden, wenn in Beurteilungen hinreichend differenziert wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, juris Rn. 22; VG Wiesbaden, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 61).

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat es im Ergebnis offengelassen, ob eine Beurteilungsskala der Beurteilungsrichtlinien, die lediglich fünf Notenstufen umfasse, als rechtswidrig anzusehen wäre, da sie keine an dem Maßstab der Bestenauslese orientierte Auswahlentscheidung ermögliche (vgl. VG Wiesbaden, Beschlüsse vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 62, und vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).

    Eine Vergabe von lediglich zwei Notenstufen ist unabhängig davon, worauf diese beruht, ungenügend (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. April 1995 - 1 TG 2801/94 -, juris Rn. 9, 16 f.; VG Wiesbaden, Beschlüsse vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 62 f., und vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).

  • VGH Hessen, 25.04.2022 - 1 B 2385/21

    Aktualisierungsbedürfnis von Anlassbeurteilungen in einem reinen

    Auszug aus VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Bei Anlassbeurteilungen ist die Aktualität hingegen zu bejahen, wenn das Ende des erfassten Beurteilungszeitraums im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 - n. v., vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 39, und vom 22. Juni 2016 - 1 B 649/16 -, juris Rn. 14).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen beschränkt sich auch hier demgemäß darauf, ob der Beurteiler gegen (normative oder administrative) Verfahrensregelungen verstoßen, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen seiner Beurteilungsermächtigung verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, n. v., vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 44, und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 28).

    Welches Gewicht die auswählende Stelle statusamtsbezogen den (Einzel-)Bewertungen bei der Ausschärfung der Gesamturteile beimisst, ist Gegenstand ihres Beurteilungsspielraums und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, n. v., vom 30. März 2022.

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Hinreichend differenzierte Beurteilungen sind insbesondere dann nicht gegeben, wenn die Beurteilungsskala eine ungenügende Zahl von Gesamturteilen vorsieht oder tatsächlich die Notenskala nicht ausreichend ausgeschöpft wird (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 15 ff., und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 24; VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).

    Welcher Begründungsaufwand hierfür von Nöten ist, hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab, wobei allerdings regelmäßig der erforderliche Begründungsaufwand mit dem Grad der Notenverdichtung zunimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 15 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 1 B 229/18 -, juris Rn. 25; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 B 759/14 -, juris Rn. 13 ff.).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Hinreichend differenzierte Beurteilungen sind insbesondere dann nicht gegeben, wenn die Beurteilungsskala eine ungenügende Zahl von Gesamturteilen vorsieht oder tatsächlich die Notenskala nicht ausreichend ausgeschöpft wird (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 15 ff., und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 24; VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Ein Art. 33 Abs. 2 GG genügender Leistungsvergleich erfordert aussagekräftige dienstliche Beurteilungen, was u. a. hinreichend differenzierte dienstliche Beurteilungen voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 14, und vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, juris Rn. 21; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 1 B 229/18 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

  • VGH Hessen, 31.03.2020 - 1 B 1751/19

    Beförderungsverbot gemäß § 21 HBG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - 6 B 759/14

    Verletzung des Grundsatzes der Bestenauslese bei Beurteilung einer großen Anzahl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 1 B 58/10

    Bewertungsmangel einer anlassbezogenen Beurteilung bei fehlender

  • VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94

    Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs

  • VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21

    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht durch einen statusamtsgleichen Beurteiler

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 4 S 11.15

    Konkurrentenstreit; Schulleiter an einem Gymnasium; dienstliche Beurteilungen;

  • VG Kassel, 10.05.2021 - 1 L 2432/20

    Beamtenverhältnis bei einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44 b SGB II

  • VG Potsdam, 17.03.2015 - 2 L 1319/14

    Recht der Landesbeamten

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20

    Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose

  • VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16

    Aktualität dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren

  • VG Kassel, 17.03.2022 - 1 L 1830/21
  • VG Kassel, 11.11.2019 - 1 L 1289/19

    Konkurrentenverfahren: Notwendigkeit der statusamtsbezogenen Gesamtnotenbildung;

  • VG Kassel, 28.01.2021 - 1 L 1742/20

    Mängel eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

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